| Es handelt sich um eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Sie wurde am 11. Juni 2001 rechtswirksam und ist als gemeinnützig
anerkannt. |
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Zweck der Stiftung:
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Förderung von Kunst,
Kultur, Jugend- und Altenhilfe |
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Die Stiftung verfolgt ihre Ziele wie folgt:
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Förderung
von Kunst - in erster Linie Bildnerisches Gestalten - durch Zuwendungen
für talentierte Nachwuchskünstler und für in Not geratene
Kunstschaffende, sowie durch Bereitstellung von Mitteln für
Kunstausstellungen oder für die Ausrichtung eines Kunstpreises.
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Kulturförderung
durch einzelne Maßnahmen zur Stadtverschönerung oder zur
Unterstützung des Kunstunterrichtes.
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Förderung
der Jugend- und Altenhilfe z. B. durch Anschaffung von Spielgeräten
für Kinderspielplätze, Unterstützung Hilfsbedürftiger, z. B. mit
medizinischen Geräten o. ä.
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Der Stiftungszweck soll durch konkrete
Einzelmaßnahmen und nicht durch irgendwelche Zuschüsse verwirklicht
werden.
Vorrang haben diejenigen Maßnahmen, die den Bewohnern der Stadt
Höhr-Grenzhausen und im weiteren Sinne den Bewohnern des Westerwaldkreises
zugute kommen. |
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| Ein dreiköpfiger Vorstand verwaltet
die Stiftung. Er kann Spenden gegen eine Zuwendungsbestätigung
entgegennehmen, die wiederum zur Vorlage beim Finanzamt zu verwenden ist. |
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Spenden können auf das
Konto:
775 518 0410
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Nassauische Sparkasse
Höhr-Grenzhausen
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BLZ: 510 500 15
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eingezahlt werden. Eine Zuwendungsbescheinigung (früher:
Spendenbescheinigung) wird zugestellt.
Bitte vermerken: "Spende G. Schwebsch-Stiftung" und Adresse
angeben. |
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Ansprechpartner:
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Erhard
Schäfer
02624/3955
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Wilfried Remy
02624/7634
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