Stiftung

Es handelt sich um eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde am 11. Juni 2001 rechtswirksam und ist als gemeinnützig anerkannt.

Zweck der Stiftung:

Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe

Die Stiftung verfolgt ihre Ziele wie folgt:

  1. Förderung von Kunst - in erster Linie Bildnerisches Gestalten - durch Zuwendungen für talentierte Nachwuchskünstler und für in Not geratene Kunstschaffende, sowie durch Bereitstellung von Mitteln für Kunstausstellungen oder für die Ausrichtung eines Kunstpreises.

  2. Kulturförderung durch einzelne Maßnahmen zur Stadtverschönerung oder zur Unterstützung des Kunstunterrichtes.

  3. Förderung der Jugend- und Altenhilfe z. B. durch Anschaffung von Spielgeräten für Kinderspielplätze, Unterstützung Hilfsbedürftiger, z. B. mit medizinischen Geräten o. ä.

Der Stiftungszweck soll durch konkrete Einzelmaßnahmen und nicht durch irgendwelche Zuschüsse verwirklicht werden.
Vorrang haben diejenigen Maßnahmen, die den Bewohnern der Stadt Höhr-Grenzhausen und im weiteren Sinne den Bewohnern des Westerwaldkreises zugute kommen.
Ein dreiköpfiger Vorstand verwaltet die Stiftung. Er kann Spenden gegen eine Zuwendungsbestätigung entgegennehmen, die wiederum zur Vorlage beim Finanzamt zu verwenden ist.
Spenden können auf das Konto:

775 518 0410

Nassauische Sparkasse
Höhr-Grenzhausen

BLZ: 510 500 15

eingezahlt werden. Eine Zuwendungsbescheinigung (früher: Spendenbescheinigung) wird zugestellt.

Bitte vermerken: "Spende G. Schwebsch-Stiftung" und Adresse angeben.

Ansprechpartner:

Günter Schwebsch        02624/3751

Erhard Schäfer             02624/3955

Wilfried Remy              02624/7634